Verordnung von Ergotherapie

Verordnung von Ergotherapie

Ergotherapie wird ärztlich verordnet…

bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen
verschiedener Schweregerade z.B. mit

  • Sensorischen Integrationsstörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit und ohne Hyperaktivität (ADS, ADHS)
  • Teilleistungsstörungen
  • Koordinationsstörungen
  • Konzentrationsstörungen
  • Zentralen Verarbeitungsstörungen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Frühkindlichen Hirnschäden
  • Visuellen Wahrnehmungsstörungen

bei Kindern und Erwachsenen mit Erkrankungen
des Nervensystems z.B. mit

  • Zustand nach Schlaganfall (Hirninfarkt/Hirnblutungen)
  • Di-, Hemi- oder Tetraplegie
  • Multipler Sklerose
  • Morbus Parkinson
  • Schädelhirntrauma
  • Polyneuropathie
  • Periphere Nervenläsion
  • Degenerativen/entzündlichen Prozessen des ZNS
  • Hirnorganischem Psychosyndrom
  • Hirnleistungsstörungen (Demenz, M. Alzheimer)

bei Kindern und Erwachsenen mit Funktionsstörungen
des Bewegungsapparates z.B. mit

  • Traumatischen / degenerativen Funktionsstörungen der oberen Extremitäten
  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises
  • Amputationen
  • Gelenkersatz (TEP)
  • Querschnittssyndrom