Verordnung von Ergotherapie
Ergotherapie wird ärztlich verordnet…
bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen
verschiedener Schweregerade z.B. mit
- Sensorischen Integrationsstörungen
- Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit und ohne Hyperaktivität (ADS, ADHS)
- Teilleistungsstörungen
- Koordinationsstörungen
- Konzentrationsstörungen
- Zentralen Verarbeitungsstörungen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Frühkindlichen Hirnschäden
- Visuellen Wahrnehmungsstörungen
bei Kindern und Erwachsenen mit Erkrankungen
des Nervensystems z.B. mit
- Zustand nach Schlaganfall (Hirninfarkt/Hirnblutungen)
- Di-, Hemi- oder Tetraplegie
- Multipler Sklerose
- Morbus Parkinson
- Schädelhirntrauma
- Polyneuropathie
- Periphere Nervenläsion
- Degenerativen/entzündlichen Prozessen des ZNS
- Hirnorganischem Psychosyndrom
- Hirnleistungsstörungen (Demenz, M. Alzheimer)
bei Kindern und Erwachsenen mit Funktionsstörungen
des Bewegungsapparates z.B. mit
- Traumatischen / degenerativen Funktionsstörungen der oberen Extremitäten
- Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises
- Amputationen
- Gelenkersatz (TEP)
- Querschnittssyndrom